Welche Fristen sind zu beachten?

Entsprechend § 73 Absatz 1 der Bremischen Landesbauordnung erlöschen die Baugenehmigung und eine mögliche Teilbaugenehmigung, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über den Bauantrag entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.02 und beträgt 4,5 v.T. der Baukosten.