Verfahren
Online-Beantragung
- Über den Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen. Den Link zum Online-Dienst finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service".
- Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
- Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit.
- Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen.
- Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben.
- Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Dienst.
Schriftlich
- Sie stellen den Antrag in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie den Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie prüft im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 der Bremischen Landesbauordnung
- die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuches,
- beantragte Abweichungen im Sinne des § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung sowie
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird.
Die Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 der Bremischen Landesbauordnung bleibt unberührt.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt zuvor diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Bautätigkeitsstatistik-Online
Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgangs-/ Beseitigungserhebung kann auf der Bautätigkeitsstatistik Online (statistik-bw.de) online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".
Einen Link zur Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen finden Sie auch unter "Weitere Informationen".
Sind Sie mit einer erteilten Baugenehmigung oder einem Kostenbescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Stelle einlegen, die den Bescheid erlassen hat.