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Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen anzeigen

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Sie sind Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes und wollen geschäfts- und/oder kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen auf einen externe:n Dritten übertragen? Dann sind Sie zu einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet.

  • Basisinformationen

    Als Verpflichteter nach dem Geldwäscherecht haben Sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geeignete Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. 

    Die Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen können Sie im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen auch an Dritte übertragen. Sie müssen die beabsichtigte Auslagerung jedoch vorher der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Das Geldwäscherecht enthält Regelbeispiele für die zu schaffenden Sicherungsmaßnahmen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Weitere interne Sicherungsmaßnahmen können im Einzelfall erforderlich sein. Die internen Sicherungsmaßnahmen bedürfen weiterhin der Genehmigung des für die Geldwäscheprävention zuständigen Mitgliedes der Leitungsebene in Ihrem Unternehmen. 

    Als Verpflichteter dürfen Sie die internen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen durch einen (externen) Dritten durchführen lassen, wenn Sie dies vorher der Aufsichtsbehörde angezeigt haben. Die Aufsichtsbehörde kann die Übertragung untersagen, wenn 

    • diese, nicht die Gewähr dafür bieten, dass die Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. 
    • die Steuerungsmöglichkeiten der Verpflichteten beeinträchtigt werden oder 
    • die Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde beeinträchtigt wird. 

    Für Sie als Verpflichteter bedeutet dies, dass Sie in Ihrer Anzeige darlegen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Untersagung der Übertragung nicht vorliegen. 

    Sie müssen ferner in der Anzeige angeben, welche internen Sicherungsmaßnahmen Gegenstand der Auslagerung sind 

    Die Anzeige ist von Verpflichteten selbst oder gegebenenfalls von dem bestellten Geldwäschebeauftragten vorzunehmen. 

    Wichtiger Hinweis: 

    Die Verantwortung für die Erfüllung der internen Sicherungsmaßnahmen bleibt bei den Verpflichteten. Erfüllt der Dritte die vertraglich übertragenen Pflichten zum Beispiel nicht ordnungsgemäß, so bleiben Sie für die Nichteinhaltung der internen Sicherungsmaßnahmen weiterhin verantwortlich. 

    Voraussetzungen

    • Verpflichtete sind:
      • natürliche oder juristische Personen, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind. 
      • Die anzeigende Person muss Mitglied der Leitungsebene oder interner/externer Geldwäschebeauftragter des Unternehmens sein. 
    • Die dritte Person muss für die Durchführung der internen Sicherungsmaßnahmen:
      • hinreichend qualifiziert und zuverlässig sein, die Gewähr bieten, dass die Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden und 
      • die Steuerungsmöglichkeiten der Verpflichteten und die Aufsicht der Aufsichtsbehörde dürfen durch die Auslagerung nicht beeinträchtigen werden. 
  • Ablauf

    • Die Anzeige ist von der verpflichteten Person selbst oder gegebenenfalls von dem bestellten Geldwäschebeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen 
    • Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft 
    • Sie erhalten eine Abschlussmitteilung 
    • Nach Anzeige können die internen Sicherungsmaßnamen durch einen Dritten durchgeführt werden, eine vorherige Zustimmung der Behörde ist nicht erforderlich. 
    • Die Aufsichtsbehörde kann die Übertragung auf einen Dritten untersagen, wenn 
      • diese nicht die Gewähr dafür bietet, dass die Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden, 
      • die Steuerungsmöglichkeiten der Verpflichteten dadurch beeinträchtigt werden oder 
      • die Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde beeinträchtigt wird 
  • Benötigte Unterlagen

    • Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen:
      • In der Anzeige muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, welche internen Sicherungsmaßnahmen Gegenstand der Auslagerung sind.
      • Bei der Auslagerungsanzeige ist darüber hinaus vollständig und schriftlich darzulegen, dass alle Voraussetzungen vorliegen und kein Untersagungsgrund für die beabsichtigte Auslagerung besteht.
    • Nachweise über Anzeigeberechtigung:
      • Nachweis über die Bestellung als Geldwäschebeauftragter oder 
      • Vertrag über die Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen oder
      • Nachweise, dass die anzeigende Person Mitglied der Leitungsebene des Unternehmens ist (zum Beispiel Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag)
    • Vertrag mit dem Dritten:
      • Kopie der vertraglichen Vereinbarung mit dem Dritten, an den die Sicherungsmaßnahmen ausgelagert werden sollen. 
    • Gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Handelsregister
      • Eingetragene Firmen reichen bitte bei der Anzeige einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.
      • Hinweis: Die Behörde kann Nachweise über die Eignung des Dienstleisters verlangen – diese könnten zum Beispiel Lebensläufe, Lehrgangsbescheinigungen oder Referenzen sein, die sich explizit auf geldwäscherechtliche Pflichten und Erfahrungen beziehen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    79,31 EUR bis 1.110,34 EUR Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation sowie des Magistrats der Stadt Bremerhaven.
    5,00 EUR bis 500,00 EUR Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Inneres und Sport.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Anzeige der Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen muss vor der Auslagerung erfolgen.
    Nach Anzeige können die internen Sicherungsmaßnamen durchgeführt werden, eine vorherige Zustimmung der Behörde ist nicht erforderlich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 04.05.2026

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