Beim elektronischen Verfahren EMCS:
- bei Versand: Abgabe der Meldung frühestens 7 Tage vor Beginn der Beförderung, in jedem Fall vor Beginn der Beförderung
- bei Empfang: Abgabe der Eingangsmeldung unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach dem Ende der Beförderung
1 Tag bis 2 Tage
gebührenfrei
Wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit für die Beförderung gegenüber dem Hauptzollamt leisten.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu den Besonderheiten von Alkopops bei der Steueraussetzung auf der Seite der Zollverwaltung
Informationen zu Beförderungen unter Steueraussetzungen auf der Internetseite der Zollverwaltung
Informationen zum Papierverfahren auf der Seite der Zollverwaltung
Besondere Dokumentationspflichten bei der Beförderung von Alkopops innerhalb der Europäischen Union auf der Seite der Zollverwaltung (bitte beachten Sie, dass Alkopops den gleichen Pflichten wie Kaffee unterliegen)
Aktualisiert am 25.07.2025