Für die Meldung ist der Versender (Steuerlagerinhaber oder registrierter Versender) zuständig. Ob die Meldung elektronisch oder schriftlich erfolgt, hängt davon ab, ob der in den Alkopops enthaltene Alkohol sich ebenfalls in einem Steueraussetzungsverfahren befindet oder schon versteuert wurde.
Beförderung unter Aussetzung der Alkopopsteuer und der Alkoholsteuer:
Alternativ können Sie bestimmte, vom Zoll zertifizierte Software nutzen, um eine Beförderung unter Steueraussetzung anzumelden.
In manchen Fällen gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Meldung. Dann reichen Sie die Meldung schriftlich ein:
Informieren Sie sich auf der Internetseite der Zollverwaltung über das Papierverfahren und das sogenannte Ausfallverfahren.
Beförderung (nur) unter Aussetzung der Alkopopsteuer:
Wenn Sie innerhalb des Steuergebiets an Begünstigte liefern, müssen Sie zusätzlich eine Freistellungsbescheinigung ausfüllen.
Es ist möglich, dass der Versender beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Vereinfachung des Meldeverfahrens stellt. Dies kann zum Beispiel die Übersendung einer Sammelanmeldung sein, wenn innerhalb eines Monats an denselben Empfänger mehrmals geliefert wird. Wenden Sie sich dafür direkt an das örtlich zuständige Hauptzollamt.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Alkopops dürfen aus anderen Mitgliedstaaten unter Steueraussetzung in Steuerlager im deutschen Steuergebiet transportiert werden.
Als Steuerlagerinhaber oder registrierter Versender müssen Sie den Zollbehörden melden, wenn Sie unversteuerte Alkopops befördern. Ja nachdem, ob der in den Alkopops enthaltene Alkohol schon versteuert ist oder sich ebenfalls in einem Steueraussetzungsverfahren befindet, müssen Sie die Meldung elektronisch oder schriftlich machen. Welches Verfahren in Ihrem Fall gilt, können Sie im Bereich „Verfahrensablauf“ nachlesen.
Sollten bei der Beförderung Unregelmäßigkeiten auftreten, endet die Steueraussetzung und die Alkopops müssen versteuert werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu den Besonderheiten von Alkopops bei der Steueraussetzung auf der Seite der Zollverwaltung
Informationen zu Beförderungen unter Steueraussetzungen auf der Internetseite der Zollverwaltung
Informationen zum Papierverfahren auf der Seite der Zollverwaltung
Besondere Dokumentationspflichten bei der Beförderung von Alkopops innerhalb der Europäischen Union auf der Seite der Zollverwaltung (bitte beachten Sie, dass Alkopops den gleichen Pflichten wie Kaffee unterliegen)
Aktualisiert am 25.07.2025