Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird und Sie ein geringes Einkommen haben oder Ihr Einkommen sich deutlich verringert hat, können Sie sich gegebenenfalls von den Betreuungskosten befreien lassen.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen. Verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.
Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, die Geburt eines Kindes oder durch eine Trennung der Fall sein.
Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).
Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen.
Zuständigkeit "Kita-Beitragsservice": Es gibt keine Fristen.
Zuständigkeit "Elternbeitragsstele": Zuschüsse für das laufende Kindergartenjahr können rückwirkend bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.) beantragt werden. (Gilt ab August 2026)
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich vom vollständigen Vorliegen der erforderlichen Unterlagen ab.
Aktualisiert am 07.07.2026