zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Beglaubigung von Kopien/Abschriften Register und Kataster

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

  • Basisinformationen

    Das Bürgeramt beglaubigt Kopien, wenn

    • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
    • die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

    Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
    Nicht beglaubigt werden dürfen:

    • Abschriften aus amtlichen Registern
    • Testamente
    • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    • Gerichtsurteile
    • Vereins- und Handelsregisterauszüge
    • eidesstattliche Versicherungen
    • Generalvollmachten
    • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden

    Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
    Kopien von Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.) dürfen ebenfalls vom Bürgeramt nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat. 
    Hinweise
    Es gibt Schulen, die eine Beglaubigung von dort ausgestellten Zeugnissen  kostenfrei bzw. kostengünstiger vornehmen. Dieses ist jedoch beim Schulsekretariat direkt zu erfragen.
    Zur Fertigung von Kopien stehen Ihnen in den BürgerServiceCentern Münzkopierer zur Verfügung.

  • Ablauf

    Weitere Hinweise

    Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten
    Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorgenommen. Die Behörde muss vom Antragsteller benannt werden können, da sie in den Beglaubigungsstempel aufzunehmen ist.
    Beglaubigungen sind möglich, bei Vorlage

    • eines ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)
    • eines ausländischen Dokumentes in lateinischer Schrift ohne Übersetzung
    • einer deutschen Übersetzung eines ausländischen Dokumentes im Original

    Ausländische Dokumente in anderen als lateinischen Schriftzeichen (bspw. russisch, chinesisch, etc.) ohne Übersetzung können nicht beglaubigt werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Original
    • Personalausweis/Reisepass

      Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    2,10 EUR je Seite

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 21.02.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm