Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

Die Beglaubigung weiterer Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatzes dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Nachweis Zivil- oder Wehrdienst
  • Diplome von Universitäten, Hochschulen o.ä.
  • KV, ZV, Ärztekammern
  • Computer-Ausdrucke, die im Original von einer Behörde ausgestellt wurden

Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Diplome von Universitäten, Hochschulen o.ä.
  • Promotionsurkunden in deutscher Sprache
  • Einbürgerungsurkunden
  • Namensänderungen durch Standesämter (ist keine Personenstandsurkunde) 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vorlage des Originaldokuments
    • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Gegebenenfalls Kopien
    • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
    • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein