Fühlen Sie sich als Frau nicht gleichberechtigt behandelt, können Sie sich bei einer Landesbehörde informieren: Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) bietet viele Hinweise, Materialien und allgemeine Informationen. Ansprechpartnerinnen beraten Sie außerdem bei Fragen und nehmen Anregungen entgegen.
Die ZGF hat als Landesbehörde den gesetzlichen Auftrag, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung der Frau erfüllt wird.
Wenden Sie sich an die ZGF, wenn
Wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme an die für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartnerinnen.
Zur Terminvereinbarung bei akutem Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die lokal zuständigen Sekretariate
Die ZGF bietet auf der Webseite dauerhaft umfangreiche Themenwelten, die die Frage der Gleichberechtigung der Frau in kontinuierlich bearbeiteten Themenfeldern begleiten. Dazu gehören:
gebührenfrei
Aktualisiert am 24.07.2025