Zahlungsfrist:
Bei erstmaliger Festsetzung ist die Hundesteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. In den Folgejahren müssen Sie die Steuer bis zum 15. Januar bezahlen.
ACHTUNG: Einen individuellen Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel nur in den Jahren, in denen neue Steuermarken durch das Finanzamt Bremen versendet werden. In den anderen Jahren besteht das Risiko, dass Sie vergessen, die Hundesteuer rechtzeitig zu zahlen. Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie unangenehme Folgen wie die Einleitung der Vollstreckung vermeiden.
Die Dauer der Bearbeitung kann mehrere Wochen betragen.
150 Euro je Hund und Kalenderjahr (unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes). Die Höhe der Hundesteuer bleibt ebenso gleich, auch wenn der Hund keine öffentlichen Flächen betritt.
Formulare
Antrag auf Erlass der Hundesteuer
Aktualisiert am 08.09.2025