Verfahren

Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
  • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen dann per Post

    den Nachweis über die Berechtigung oder

  • einen Bescheid über die Ablehnung
  • oder eine Aufforderung zur Neubeantragung

zugestellt.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.

    Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer

Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.; Senden Sie Ihren Antrag ab.; Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.; Sie bekommen dann per Post

  • den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
  • einen Bescheid über die Ablehnung
  • (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)

zugestellt.

  • Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
  • Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.

Hinweis
eID-Service-Anbieter können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Rechtsgrundlagen