Sie können Ihre Haushaltshilfe online, schriftlich, telefonisch, per Post oder Fax anmelden.
Online-Meldung:
Meldung per Post oder Fax:
Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Meldung per Minijob-Manager:
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein. Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Nachricht und Anhänge mittels gesicherter Datenübertragung übermitteln. Damit sind Sie vor unberechtigten Zugriffen geschützt.
Rechtsbehelf
Widerspruch:
Aktualisiert am 15.01.2025