Welche Fristen sind zu beachten?

Unverzügliche Mitteilung.
Wenn die Frau über ihre Schwangerschaft informiert hat, muss dies dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich mitgeteilt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es handelt sich ausschließlich um eine Mitteilung von Ihnen. Eine Durchsicht Ihrer Mitteilung erfolgt in der Regel zeitnah nach Eingang.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Kostenfrei.