Die Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau müssen Sie digital über den Onlinedienst, schriftlich per E-Mail oder mündlich machen.
Bei Meldung per Onlinedienst:
Bei Meldung per E-Mail:
Bei mündlicher Meldung:
Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich nicht für
Grund hierfür ist, dass diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Für folgende Berufe gibt es gesetzliche Sonderregelungen:
Wo kann ich mehr erfahren?
Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ)
Broschüre Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ)
Handlungshilfe Mutterschutzmitteilung
Aktualisiert am 24.07.2025