Wenn Sie in einem Luftsportverband oder Modellflugverein ein Flugmodell betreiben möchten, müssen Sie – je nach Gewicht, Antriebsart und Einsatzzeit – eine Betriebserlaubnis beantragen.
Der Betrieb von Flugmodellen in einem Luftsportverband oder Modellflugverein ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Voraussetzung ist, dass der Flugbetrieb nach festgelegten Verbandsregeln erfolgt und hierfür eine entsprechende behördliche Genehmigung besteht. Grundlegende Sicherheitsanforderungen müssen jedoch immer eingehalten werden.
Wenn Sie ein Flugmodell mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm fliegen möchten, benötigen Sie besondere Kenntnisse. Dazu gehören der sichere Umgang mit dem Modell, grundlegende Kenntnisse des Luftrechts sowie Wissen über die örtliche Luftraumstruktur. Vor dem ersten Flug ist die Teilnahme an einer Schulung Ihres Verbandes verpflichtend. Die Teilnahmebescheinigung ist fünf Jahre gültig und muss beim Fliegen mitgeführt werden.
Für bestimmte Flugmodelle ist zusätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Das betrifft Modelle mit mehr als 12 Kilogramm Startgewicht, Modelle mit Raketenantrieb (bei mehr als 20 Gramm Treibsatz) sowie Modelle mit Verbrennungsmotor, wenn sie näher als 1,5 Kilometer an Wohngebieten betrieben werden. Auch Flüge bei Nacht sind erlaubnispflichtig.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll.
Vorschriften zum Natur- und Umweltschutz sowie zum Schutz vor Lärm und anderen Umwelteinwirkungen gelten unabhängig davon weiterhin und sind stets einzuhalten.
Auf Modellflugplätzen: Hier gilt die bestehende Aufstiegserlaubnis des Vereins.
Auf der "grünen Wiese": Auch hier darf im Verbandsrahmen geflogen werden, solange die Sicherheitsvorgaben (Abstände, Kenntnisnachweis, Haftpflicht, Gewichts- und Antriebsbegrenzungen) eingehalten werden.
Schritte zur Betriebserlaubnis als Verbandsmitglied in Bremen:
1. Mitgliedschaft nachweisen: Sie müssen aktives Mitglied in einem Modellflugverein sein, der dem DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) oder dem MFSD (Modellflugsportverband Deutschland) angehört.
2. Verbandsregeln befolgen: Mit der Mitgliedschaft erkennen Sie die Betriebsvorschriften des Verbandes an. Diese erlauben beispielsweise oft Höhen bis zu 762 Metern (2.500 ft) im Luftraum G, sofern keine anderen Beschränkungen vorliegen.
Den formlosen Antrag stellen Sie selbst als Verbandsmitglied oder – wenn Sie über einen Verein fliegen – eine vertretungsberechtigte Person des Vereins schriftlich per E-Mail oder per Post an die zuständige Stelle. Neben Ihren persönlichen Angaben müssen Nachweise über Ihre erforderlichen Kenntnisse eingereicht werden. Erlaubnisse werden nur für Modellfluggelände erteilt.
Als Mitglied müssen Sie einen Kenntnisnachweis vorlegen. Der DMFV bietet diesen online an. Ein "alter" Kenntnisnachweis kann oft umgewandelt werden.
Sie müssen sich als Fernpilot beim LBA registrieren und Ihre eID am Modell anbringen.
30,00 EUR bis 3.500,00 EUR
Es gibt keine Fristen.
3 Wochen bis 7 Wochen
Aktualisiert am 19.03.2026