Welche Fristen sind zu beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an das Wahlamt.

Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, beantragt haben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an das Wahlamt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die interne Bearbeitung dauert zwei Tage plus die gängigen Postlaufzeiten je nach Zieladresse.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen Portokosten an, wenn der Antrag per Post zum Wahlamt geschickt wird. Darüber hinaus fallen keine Kosten an.