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Bußgeldbescheid Verkehrsordnungswidrigkeiten Recht und Verbraucherschutz Verbraucherschutz, Compliance und Recht

  • Basisinformationen

    Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Höhe des Bußgeldes auch Gebühren und Auslagen. Als Gebühr werden 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Ebenfalls kann ein Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen.

    Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder, die Bepunktung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten sind im Bußgeldkatalog festgesetzt.

    Bitte beachten Sie, dass bei Voreintragungen im Fahreignungsregister Entscheidungen getroffen werden können, die vom Bußgeldkatalog abweichen können. Sollten Sie mehrfach dieselbe Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb einer gewissen Zeit begehen, wird Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen, und Sie gelten als Wiederholungstäterin bzw. Wiederholungstäter.

    Voraussetzungen

    • Ordnungswidriges Handeln gegen Verkehrsvorschriften
  • Ablauf

    Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides haben Sie die Möglichkeit das Bußgeld innerhalb von vier Wochen zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Maßgeblich ist der Eingang bei der Bußgeldstelle.

    Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail keinen wirksamen Einspruch darstellt.

    Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, prüft die Bußgeldstelle zunächst, ob der Vorgang eingestellt werden kann.

    Wenn der Vorgang nicht eingestellt werden kann, entscheidet das Amtsgericht. Hier können auch Gerichtskosten anfallen.

    Sollte Ihr Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach sich ziehen, beachten Sie bitte, dass die Bußgeldstelle in Bremen nur für von Bremen verhängte Fahrverbote zuständig ist. Handelt es sich um ein Fahrverbot, welches von einer anderen Behörde angeordnet wurde, können wir Ihren Führerschein leider nicht annehmen.

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % der festgesetzten Geldbuße, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro

    Im Falle eines Einspruchs können weitere Kosten anfallen:
    - Gerichtskosten

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Wochen Einspruchsfrist nach Bekanntgabe
    4 Wochen Zahlungsfrist nach Bekanntgabe

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 06.10.2025

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