Welche Fristen sind zu beachten?

3 Wochen Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig, außer Fassadendämmung. Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz berechnet. Diese bitte im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.