Verfahren

Wenn Sie ausreisepflichtig sind, aber aufgrund einer Notlage, siehe unter Basisinformationen, Deutschland nicht verlassen können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

abt3hum@migrationsamt.bremen.de

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre persönlichen Belange begründet, mit Nachweisen, z.B. durch fundierte fachärztliche Atteste, darlegen müssen. Wir prüfen dann Ihr Anliegen und rufen Sie an oder schreiben Ihnen, wenn wir weitere Informationen oder Nachweise benötigen. Wenn die gesetzlich vorgegebenen Gründe, aus denen wir eine Duldung erteilen dürfen, in Ihrem Fall vorliegen, erhalten Sie eine förmliche Duldung. Wenn wir Ihnen keine Duldung erteilen können, erhalten Sie einen begründeten Bescheid.

Geduldete, die bereits eine Duldung durch das Migrationsamt erhalten haben, werden vor Ablauf der Duldung angeschrieben, um zu klären, ob das Ausreisehindernis weiterhin besteht. Wenn das Ausreisehindernis weiterhin besteht, wird die Duldung verlängert. Wenn das Ausreisehindernis nicht mehr besteht, erhalten Sie einen begründeten Bescheid.