Sie sind Ausländer:in und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche:r Staatsangehörige:r werden.
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens Ende Juni 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf
Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.
Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts".
Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Derzeit werden Anträge aus dem 1. Quartal 2022 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mit dem sogenannten "Quick-Check" haben Sie die Möglichkeit unverbindlich zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Den "Quick-Check" finden Sie unter "Weitere Informationen".
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem FAQ Bereich. Gerne können Sie zur weiteren Klärung auch Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde aufnehmen.
Für die Einbürgerung ist die Vorlage einer Vielzahl von Unterlagen erforderlich.
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.
Aktualisiert am 16.03.2024