Den Termin finden Sie auf dem persönlichen Anschreiben, mit dem Ihnen die Einheitswerterklärung zugeschickt wurde.
JA - Antrag bitte schriftlich oder per Email stellen. Aktenzeichen/Steuernummer nicht vergessen
Das Finanzamt möchte von Ihnen den aktuellen Stand zum Stichtag 1.1.2014 erfahren, da die bisherigen Grundlagen veraltet sind und deswegen überprüft werden müssen
JA – bitte ausgefüllt mit den Angaben zum 1.1.2014 an das Finanzamt zurückschicken
JA – bitte ausgefüllt mit den Angaben zum 1.1.2014 an das Finanzamt zurückschicken
JA
Bitte die gesamte Wohn- und Nutzfläche im Haus eintragen. Bitte hierzu die Räume einzeln mit Art, Lage und Größe aufführen.
Zur Wohn- und Nutzfläche gehören auch:
Flur, Abstellraum, Hauswirtschaftsraum, Gäste-WC, Ankleidezimmer, Wintergarten, Balkon, Terrasse
und Garagen, überdachte Stellplätze (Carports), Stellplätze im Freien
Wenn die Wohnfläche- und Nutzfläche nicht bekannt ist dann:
Alle Räume bitte selbst ausmessen und auflisten die Aufstellung und der Erklärung beifügen
Wohnfläche
unter 1 m Höhe wird nicht,
von 1 m - 2 m Höhe wird zur Hälfte,
über 2 m Höhe wird voll berücksichtigt
Das steht auch auf dem Anschreiben.
Wenn vorhanden, bitte in Kopie beifügen:
Lageplan,
Wohnflächenberechnung,
Baubeschreibung,
evtl. Verkehrswertgutachten
JA – bitte alles ausfüllen und unterschreiben und an das Finanzamt zurückschicken
Zur Überprüfung - ob sich seit der letzten Einheitswertfeststellung Änderungen ergeben haben z.B. durch:
Weil Sie das Haus/Grundstück erworben haben.
Weil sich bei Ihrem Nachbargrundstück die Eigentumsverhältnisse nicht geändert haben.
Für in Bremen belegene Grundstücke:
Zentrale Informations- und Annahmestelle
Rudolf-Hilferding-Platz 1
Zimmer 100
28195 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo. und Do. 7.30 18.00 Uhr
Di. und Mi. 7.30-16.00 Uhr
Fr. 7.30-14.00 Uhr
oder
Zentrale Informations- und Annahmestelle
Gerhard-Rolfs-Str. 32
28757 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 8.00 - 16.00
Mi. 7.00 - 15.00 Uhr
Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 14.00 Uhr
Für in Bremerhaven belegene Grundstücke:
mit Fachauskunft
Bewertungsstelle Bremerhaven
Rickmersstr.90
27568 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8.00 - 15.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
oder
ohne Fachauskunft
Zentrale Informations- und Annahmestelle
Rickmersstr. 90
27568 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. 7.00 - 15.00 Uhr
Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 14.00 Uhr
Aufgrund der Vielzahl der verschickten Erklärungen ist eine verlässliche Aussage zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer nicht möglich.
Wenn sich nach Überprüfung Ihrer Erklärung ein höherer oder auch ein geringerer Einheitswert als bisher festgestellt ergibt, erhalten Sie einen Bescheid über die Wertfortschreibung.
Ja. Der Einheitswertbescheid ist Grundlage für den Grundsteuermessbescheid. Dieser wiederrum ist Grundlage für die festzusetzende Grundsteuer.
Auf den Stichtag, zu dem die Einheitswerterklärung angefordert wurde.
Die Grundsteuer wird ab dem Jahr neu berechnet, zu dessen Beginn (01.01. des Jahres) der Einheitswert neu festgestellt wird. Dadurch kann es unter Umständen rückwirkend zu Nachzahlungen (bei Erhöhung des Einheitswerts) oder zu Erstattungen (bei Verminderung des Einheitswerts) kommen.
Ja. Wenn sich keine Änderung des bisher festgestellten Einheitswerts ergibt, erhalten Sie einen Bescheid über "Keine Wertfortschreibung".
Aktualisiert am 14.09.2022