Mit den Vordrucken zur Einheitswerterklärung haben Sie auch ein persönliches Anschreiben erhalten. Dort steht der Termin, zu dem die Erklärung spätestens beim Finanzamt einzureichen ist.
Aufgrund der Vielzahl der verschickten Erklärungen ist eine verlässliche Aussage zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer nicht möglich.
Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.
Aktualisiert am 14.09.2022