Verfahren

Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung B erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin/dem Notar und der IHK.

Alle anmeldungspflichtigen Tatsachen müssen bei Änderung im Handelsregister eingetragen werden.