Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen:
Online über das ELSTER-Portal:
Schriftliche Beantragung:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.
Aktualisiert am 13.03.2025