Welche Fristen sind zu beachten?

Abgabe der Steuererklärung

bei Entnahme aus einem Steuerlager:
- bis zum 15. Tag des Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
- wenn die Steuer vom 1. bis 18.12. entstanden ist, bis zum 22.12 (gilt nicht für Unternehmen, die im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 60 Millionen Euro Energiesteuer entrichtet haben)
- wenn die Steuer zwischen dem 19. bis 31.12. entstanden ist, bis zum 15.1. des Folgejahres

bei Herstellung außerhalb des Steuerlagers: unverzüglich

in weiteren Fällen: in der Regel unverzüglich
Bezahlen der Steuer

bei Entnahme von Energieerzeugnissen aus dem Steuerlager:
- bis zum 10. Tag des 2. auf die Steuerentstehung folgenden Monats
- für im November entstandene Steuer: bis zum 27.12.

bei Herstellung außerhalb des Steuerlagers: sofort

wenn die Steuer entsteht, weil ein Verbot missachtet wurde: sofort

in weiteren Fällen: in der Regel sofort
Die Fristen für die Abgabe und Bezahlung im Detail können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 Tag und 3 Monaten.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.
In manchen Fällen haben Sie für die zu erwartende Steuer eine Sicherheit zu leisten.
Bei verspäteter Zahlung kann ein Säumniszuschlag erhoben werden.