Ihr Antrag muss bis zum 31.12. des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.
Beispiel: Anträge für das Jahr 2020 müssen bis zum 31.12.2021 beim zuständigen Hauptzollamt eingehen.
1 Tag bis 6 Monate
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu den verschiedenen Formen der Steuerentlastung auf der Internetseite der Zollverwaltung
Ausführliche Informationen zu Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren auf der Internetseite der Zollverwaltung
Ausführliche Informationen zu Steuerentlastungen für Unternehmen auf der Internetseite der Zollverwaltung
Ausführliche Informationen zu Steuerentlastungen in Sonderfällen auf der Internetseite der Zollverwaltung
Überblick über die Voraussetzungen für eine Entlastung von der Stromsteuer auf der Internetseite der Zollverwaltung
Aktualisiert am 23.07.2025