Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu? Erfahren Sie hier mehr. 

Alleinstehende Steuerbürger:innen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmer:innen kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Dazu erfahren Sie mehr in der Dienstleistungsbeschreibung "Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?". 

Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.

Voraussetzungen

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Sie, wenn Sie

  • alleinstehend sind,
  • keine anderen volljährigen Personen (zum Beispiel Lebenspartner:innen) in Ihrem Haushalt leben.
    • Dies gilt nicht für ein volljähriges Kind, für das Ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Keine.