Die Erfüllungserklärung ist 3 Monate nach Abschluss der Baumaßnahmen am Gebäude oder der Baumaßnahmen einzureichen.
Die Erfüllungserklärung ist nur über das System einzureichen. Gegebenenfalls wird nach einem Stichprobenverfahren überprüft.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz des Bundes im Land Bremen
Aktualisiert am 19.08.2025