Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Welche Fristen sind zu beachten?

Vor Fälligkeit der Hundesteuer (d.h. entweder ein Monat nach Bekanntgabe des ersten Hundebescheids oder in den Folgejahren am 15. Januar)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

4 Wochen Erlass-Anträge können frühestens im Jahr der Steuerentstehung (des betreffende Kalenderjahr) vom Finanzamt bearbeitet werden

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine