Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
Wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
-
Basisinformationen
Eine Erlaubnis berechtigt zum Betrieb einer Spielhalle. Sie schließt eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein. Die Spielhallenerlaubnis berechtigt nicht zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Dienstleistungen „Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen“ und „Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen“.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
- Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu anderen Spielhallen, Wettvermittlungsstelle und bestimmten Schulen
- Zertifizierung der Spielhalle
- Einreichung Sozialkonzept
- Nachweis Sachkundeprüfung
- Weitere Voraussetzungen, die intern geprüft werden
-
Ablauf
- Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Den Link zum Antragsformular finden Sie unter „Formulare“.
- Senden Sie den Antrag und die benötigten Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Am Ende des Verfahrens wird eine Entscheidung getroffen. Dies kann einerseits die Erlaubniserteilung, andererseits eine Ablehnung sein.
Weitere Hinweise
- Nachfragen zum Bearbeitungsstand können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
- Anfragen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.
- Falsche Angaben können zum Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse führen.
- Die Einreichung manipulierter Sozialkonzepte kann eine Straftat darstellen, die entsprechend verfolgt würde.
- Das Betreiben einer Spielhalle ohne Erlaubnis stellt eine Straftat dar
-
Benötigte Unterlagen
- Kopie der Aufstellererlaubnis
- Führungszeugnisse für alle an der Geschäftsführung beteiligten Personen (nicht älter als 6 Monate zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für alle an der Geschäftsführung beteiligten Personen (nicht älter als 6 Monate zur Vorlage bei einer Behörde)
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung vom Insolvenzgericht über anhängige oder beantragte Insolvenzverfahren
- Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über Steuersachen und Steuerschulden (nicht älter als 6 Monate)
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Sachkundenachweise für alle an der Geschäftsführung beteiligten Personen, sowie für die mit der Leitung der Spielhalle beauftragten Personen
- Sozialkonzept
- Nutzflächenberechnung für die Spielhalle
- Grundrisszeichnung der Spielhalle
- Aufstellererlaubnis der Aufsteller:in
- Soweit die Antragsteller:in eine juristische Person ist, zusätzlich:
- Darstellung der Gesellschaftsstruktur
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (nicht älter als 6 Monate zur Vorlage bei einer Behörde)
-
Zuständige Stellen
-
Formulare
-
Gebühren / Kosten
477,00 EUR bis 8.866,00 EUR
-
Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sie müssen die Erlaubnis vor Aufnahme des Spielhallenbetriebs bei der zuständigen Behörde beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann dieser bearbeitet werden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der oder die Erlaubnisinhaber:in ein Jahr lang keine Spielhalle betreibt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
3 Monate nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.
-
Rechtsgrundlagen
-
Weitere Informationen
Aktualisiert am 30.04.2026