Welche Fristen sind zu beachten?

Eine Antragsfrist gibt es nicht. Der Antrag auf Steuerermäßigung kann gestellt werden, sobald die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung vorliegen.
Für die Gewährung einer Steuervergünstigung sind allerdings die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres bzw. zu Beginn der Steuerpflicht maßgeblich (z.B. bei unterjährigem Erwerb eines Hundes).

Beispiel: Ein Hund (älter als 3 Monate), der zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dient, wurde am 01.04.2024 angeschafft.
Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung liegen von Beginn an vor. Die Steuerermäßigung kann zusammen mit der Anmeldung des Hundes beantragt werden.

Beispiel: Ein seit dem 18.10.2023 zunächst zu anderen Zwecken gehaltener Hund (älter als 3 Monate) wird am 01.04.2024 nach Erteilung eines Prüfungszeugnisses eines anerkannten Fachverbands zum Schutzhund. Der Halter ändert sich nicht.

Am 01.01.2024 lagen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung noch nicht vor. Für das Jahr 2024 kann daher keine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Der Antrag auf Steuerermäßigung kann aber in 2024 für das Jahr 2025 gestellt werden.

Bei einer Antragstellung für zurückliegende Jahre kann eine Steuerermäßigung im Einzelfall ausgeschlossen sein, weil z.B. eine Änderung der Steuerfestsetzung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig ist. Ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen, prüft das Finanzamt Bremen im Einzelfall.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Dauer der Bearbeitung kann mehrere Wochen betragen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei