Verfahren

Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von zwei unterschiedlichen zuständigen Stellen:

  • Wenn ihr Kind in einer Kita von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
  • Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.

Nach der Berechnung erhalten Sie den neuen Bescheid.

Rechtsgrundlagen