Wer seine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen möchte, kann noch bis zum 31.08.2025 Zuschüsse der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft dafür beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung, außerdem der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer:innen, Mieter:innen und Pächter:innen sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren).
Wie wird gefördert?
Die Fördersumme wird so bemessen, dass die Summe der Fördermittel, die von Dritten sowie vom Land für dieselbe Maßnahme gewährt werden, 60 % der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH mit der Antragsbearbeitung im Rahmen dieser Förderrichtlinie beauftragt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Förderrichtlinie „Heizungstausch“
Antragsunterlagen auf der Seite des Projektträgers
Aktualisiert am 20.08.2025