Welche Fristen sind zu beachten?

Eine Antragstellung ist nur noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.
Die Heizungstauschmaßnahme muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme dem Projektträger vorgelegt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angaben.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei