Eine Antragstellung ist nur noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.
Die Heizungstauschmaßnahme muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme dem Projektträger vorgelegt werden.
Keine Angaben.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Förderrichtlinie „Heizungstausch“
Antragsunterlagen auf der Seite des Projektträgers
Aktualisiert am 20.08.2025