Verfahren

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bewilligungsstelle) hat die „Bremer Modernisieren – BreMo GbR“ mit der Bearbeitung der Förderanträge beauftragt. Das anhängende Antragsformular für Ihr Vorhaben muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die folgenden Adressen geschickt werden:

Für Vorhaben in der Stadt Bremen:

Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen

Tel. 0421 - 835888-22
Di  bis Do von 10 bis 16 Uhr
E-mail: bremen@bremo.info

Für Vorhaben in der Stadt Bremerhaven:

Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Lange Str. 6
26316 Varel

Tel. 0471 - 95 89 100
Di  bis Do von 10 bis 16 Uhr
E-mail: bremerhaven@bremo.info

Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhält der Antragsteller vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr einen Zuwendungsbescheid. Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bei der Förderung handelt es sich teilweise um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss. Dem Förderantrag sind daher eine Berechnung der zu dämmenden Flächen sowie eine bemaßte Zeichnung/Skizze der Gebäudeflächen beizufügen. Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht im Anhang eine Excel-Tabelle zur Verfügung. Alternativ kann auch eine selbst erstellte Tabelle verwendet werden, sofern der Rechengang anhand der vorzulegenden Zeichnung/Skizze nachvollziehbar bleibt.

Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushalts-/ Förderungsmittel.

Nach § 5 des am 01. September 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Zuwendungen nur, wenn sich die Empfänger verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn von zurzeit 11,13 € (brutto) je Zeitstunde zu zahlen.