Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Bewilligungsstelle) hat die „Bremer Modernisieren – BreMo GbR“ mit der Bearbeitung der Förderanträge beauftragt. Das anhängende Antragsformular für Ihr Vorhaben muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die folgenden Adressen geschickt werden:
Für Vorhaben in der Stadt Bremen:
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Tel. 0421 - 835888-22
Di bis Do von 10 bis 16 Uhr
E-mail: bremen@bremo.info
Für Vorhaben in der Stadt Bremerhaven:
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
c/o
TARA Ingenieurbüro GmbH & Co. KG
Teichgartenstraße 11
26316 Varel
Tel. 0471 - 95 89 100
Di bis Do von 10 bis 16 Uhr
E-mail: bremerhaven@bremo.info
Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhält der Antragsteller von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen Zuwendungsbescheid. Sofern zuvor keine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erteilt wurde, darf erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen werden.
Bei der Förderung handelt es sich teilweise um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss. Dem Förderantrag sind daher eine Berechnung der zu dämmenden Flächen sowie eine bemaßte Zeichnung/Skizze der Gebäudeflächen beizufügen. Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht im Anhang eine Excel-Tabelle zur Verfügung. Alternativ kann auch eine selbst erstellte Tabelle verwendet werden, sofern der Rechengang anhand der vorzulegenden Zeichnung/Skizze nachvollziehbar bleibt.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushalts-/ Förderungsmittel.
Nach § 5 des am 01. September 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Zuwendungen nur, wenn sich die Empfänger verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
Die Förderrichtlinie, Ausführungsbestimmungen, Antragsunterlagen und weitere Dokumente finden Sie auf der Seite des Projektträgers. Der Link ist unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Homepage Bremo" abrufbar.
Aktualisiert am 01.07.2025