Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.
Formulare
Antrag auf Förderung einer Dachbegrünung
Wo kann ich mehr erfahren?
Bremer Umwelt Beratung - Dachbegrünung
Bremer Dächer - grün und lebendig
Förderrichtlinie
Aktualisiert am 29.08.2025