Ein Antrag auf Fristverlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen auf Fristverlängerung trägt der Steuerpflichtige das Risiko einer Säumnis und der Festsetzung eines Verspätungszuschlags für den Fall der Ablehnung des Antrags.
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Aktualisiert am 19.08.2025