Verfahren
Ist es Ihnen nicht möglich, die Abgabefrist für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einzuhalten, können Sie über ELSTER oder schriftlich bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
Dabei müssen Sie einen triftigen Grund angeben.
Online über das ELSTER-Portal:
- Wer das ELSTER-Verfahren nutzt, kann eine Fristverlängerung auch über ELSTER einreichen. Einen Antrag auf Fristverlängerung finden Sie unter Formulare und Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen.
- Wer bei ELSTER nicht angemeldet ist, kann das ELSTER-Kontaktformular verwenden. Den Link zum ELSTER-Kontaktformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren? - "Elster Kontaktformular".
Schriftlich
- Senden Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich per Post an die zuständige Stelle.
- Telefonisch werden keine Fristverlängerungen gewährt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Fristverlängerungsanträge sind an das Finanzamt zu richten, bei dem die antragstellende Person steuerlich geführt wird.
- Nutzen Sie das ELSTER-Kontaktformular, um elektronisch mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie können viele Anliegen elektronisch an Ihr Finanzamt adressieren, so zum Beispiel das Nachreichen von Unterlagen zur Steuererklärung, den Hinweis zur Änderung der persönlichen Anschrift oder den Antrag auf eine Fristverlängerung.