Sie möchten eine Fundsache abholen

Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich. Sie können einen Termin telefonisch vereinbaren unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail:

fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.

Voraussetzungen

Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.

Nachweise sind beispielsweise

  • Zweitschlüssel,
  • Kaufbelege,
  • Fotos oder
  • andere Identifizierungsmerkmale.

Zur Abholung wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass der empfangsberechtigten Person
  • als Vertreter:in eine Person, den eigenen Personalausweis oder Pass eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person

Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden. 

Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann transferieren wir den Finderlohn an die Finder:innen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Pass der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • als Vertreterin oder Vertreter einer Person

    den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person