Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Wenn Sie Laub, Rasen- oder Strauchschnitt nicht selbst kompostieren möchten, können Sie dies als Gartenabfall über die Recycling- und Grün-Stationen entsorgen.
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Basisinformationen
Gartenabfälle bis maximal 1 m³ pro Anlieferung können Sie bei allen Recycling-Stationen und Grün-Stationen abgeben. Baumstämme und -stubben über 10 cm werden nur auf der Station Blockland angenommen. Gartenabfälle über 1 m³ sind gebührenpflichtig und können nur auf der Recycling-Station Blockland entsorgt werden.
Das sind Gartenabfälle:
- Fallobst, Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt
- Baumstämme oder -stubben – alles bis 10 Zentimeter Durchmesser und maximal 2 Meter Länge
Das sind keine Gartenabfälle:
- Küchenabfälle, Bauholz (z. B. Zäune, Palisaden, Sandkisten), Tierstreu, Grassoden, Steine und Erde
Voraussetzungen
- Die Grünabfälle stammen aus einem Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
- Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
- Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
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Ablauf
- Gartenabfälle können Sie auf allen Recycling- und Grün-Stationen abgeben.
- Bitte liefern Sie die Gartenabfälle so an, dass die Abfälle gefahrlos von einer Person über eine Treppe in den Container geladen werden können (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons).
- Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
- Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Gartenabfälle nicht angenommen.
Weitere Hinweise
Tipp: Kompostieren Sie Gartenabfälle im eigenen Garten. Damit produzieren Sie eigenen Kompost und vermeiden Transporte zu den Recycling- und Grün-Stationen.
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Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)
In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.
- Erklärung Abfallherkunft
Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.
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Zuständige Stellen
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- +49 421 361 3611
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An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Fahrwiesendamm 100, 28219 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Am Knick 7, 28777 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Hamfhofsweg 61, 28357 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Steindamm 2, 28719 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Bennigsenstraße 28, 28201 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Am Hohentorsplatz 8, 28199 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Obervielander Straße 43, 28259 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Rockwinkeler Landstraße 105, 28325 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Martinsheide 6, 28757 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
-
- +49 421 361-3611
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Hermann-Funk-Straße 4, 28309 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de URL:
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- +49 421 361-3611
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Achterstraße 4, 28359 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Kissinger Straße 1a, 28215 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Wardamm 114, 28259 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Fritz-Thiele-Straße 20, 28279 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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- +49 421 361-3611
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Oslebshauser Landstraße 30, 28239 Bremen
- Website
- info@dbs.bremen.de
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Gebühren / Kosten
Bei Anlieferungen bis zu 1 m³ fallen keine Gebühren an.
Bei Mengen über 1 m³ fallen pro zusätzlich angefangenen Kubikmeter jeweils 20 € an.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In Stoßzeiten kann es zu Wartezeiten kommen oder wenn ein Austausch der Grünabfallcontainer notwendig ist.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 01.08.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.