Für den vorübergehenden (zeitlich befristeten) Ausschank von alkoholischen Getränken, etwa auf einer Veranstaltung (z.B. Straßenfeste, Märkte, Ausstellungen, Messen) benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf
Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.
Für die Durchführung von vorübergehenden, zeitlich befristeten, Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.
Die persönliche Zuverlässigkeit der Person, die den Antrag stellt, wurde festgestellt. Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn es Gründe gibt zu glauben, dass die Person nicht zuverlässig genug ist, um einen Gaststättenbetrieb zu führen.
Sollten Sie beabsichtigen lediglich unentgeltliche Kostproben anzubieten, benötigen Sie hierfür keine vorübergehende Gaststättenerlaubnis.
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der/die Antragsteller:in nicht Angehörige:r eines EU-Landes ist.
Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde), (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen, Meldebehörde).
Zu beantragen bei der Gewerbebehörde des Wohnsitzes. Bremer Bürger:innen können dies über die Gewerbemeldestelle beantragen. Als Empfänger:in ist die Adresse der zuständigen Stelle anzugeben .
Bei eingesetzten Sicherheitskräften, Nachweise der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfungen von einer IHK, sowie die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Sollten Sie mit einem Bewachungsunternehmen zusammenarbeiten, ist die ebenfalls mitzuteilen.
62,00 EUR
Es gibt keine Frist.
4 Wochen sind für die Bearbeitung Ihres Antrags einzuplanen.
Aktualisiert am 24.09.2026