Für den vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken, etwa auf einer Veranstaltung, benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf.

Wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, betreibt eine Gaststätte. Beinhaltet das Angebot auch alkoholische Getränke, bedarf es einer Erlaubnis nach Bremischem Gaststättengesetz. Eine solche ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten zu beantragen. Für die Durchführung von vorübergehenden Veranstaltungen gibt es die entsprechende Möglichkeit, bloß eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.

Voraussetzungen

Eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf zum Ausschank von alkoholischen Getränken ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten zu beantragen. Im Falle einer durchzuführenden Veranstaltung sind dem Antrag beizufügen:

  • Veranstaltungskonzept
  • Mietvertrag mit Lageplan bzw. Grundriss mit Darstellung der Rettungswege
  • Bei eingesetzten Sicherheitskräften Nachweis über die abgeschlossene Sachkunde sowie die persönlichen Daten

Der Antrag auf eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf kann auch parallel zur Beantragung eine personenbezogenen Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BremGastG erfolgen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Veranstaltungskonzept
  • Mietvertrag mit Lageplan bzw. Grundriss mit Darstellung der Rettungswege
  • Bei eingesetzten Sicherheitskräften

    Nachweis über die abgeschlossene Sachkunde sowie die persönlichen Daten