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Gaststättenerlaubnis (vorübergehend auf Widerruf) beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Für den vorübergehenden (zeitlich befristeten) Ausschank von alkoholischen Getränken, etwa auf einer Veranstaltung (z.B. Straßenfeste, Märkte, Ausstellungen, Messen) benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf

  • Basisinformationen

    Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.

    Für die Durchführung von vorübergehenden, zeitlich befristeten, Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.

    Voraussetzungen

    Die persönliche Zuverlässigkeit der Person, die den Antrag stellt, wurde festgestellt. Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn es Gründe gibt zu glauben, dass die Person nicht zuverlässig genug ist, um einen Gaststättenbetrieb zu führen.

  • Ablauf

    • Bevor Sie Alkohol ausschenken, müssen Sie bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat Gewerbeangelegenheiten, eine Erlaubnis beantragen. 
    • Den Antrag finden Sie unter "Formulare". 
    • Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Sie können den Antrag per E-Mail, per Post oder persönlich einreichen.
    • Die Behörde kann Ihren Antrag erst abschließend prüfen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dabei wird geprüft, ob Sie gewerberechtlich zuverlässig sind. 
    • Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert.

    Weitere Hinweise

    Sollten Sie beabsichtigen lediglich unentgeltliche Kostproben anzubieten, benötigen Sie hierfür keine vorübergehende Gaststättenerlaubnis.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremen nach dem Bremischen Gaststättengesetz (BremGastG)
    • Personaldokument

      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.

      Aufenthaltstitel, wenn der/die Antragsteller:in nicht Angehörige:r eines EU-Landes ist.

    • Führungszeugnis

      Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde), (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen, Meldebehörde).

    • Veranstaltungskonzept
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde

      Zu beantragen bei der Gewerbebehörde des Wohnsitzes. Bremer Bürger:innen können dies über die Gewerbemeldestelle beantragen. Als Empfänger:in ist die Adresse der zuständigen Stelle anzugeben .

    • Bei eingesetzten Sicherheitskräften: Nachweise der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfungen

      Bei eingesetzten Sicherheitskräften, Nachweise der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfungen von einer IHK, sowie die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Sollten Sie mit einem Bewachungsunternehmen zusammenarbeiten, ist die ebenfalls mitzuteilen. 

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    62,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen sind für die Bearbeitung Ihres Antrags einzuplanen.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 24.09.2026

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