Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe noch minderjährig sein.
Die Beurkundung erfolgt im Termin
Ein Termin wird in der Regel kurzfristig vergeben.
gebührenfrei
Bei Notar:innen fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.
Wo kann ich mehr erfahren?
Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft
Informationen zum Sorgerecht auf der Internetseite "Familienportal" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Sorgerecht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)
Aktualisiert am 22.07.2025