Verfahren

  • Bei Personengesellschaften ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeabmeldung erforderlich.
  • Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeabmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.

    Online Dateneingabe (siehe Button rechts oben "Weitere Informationen"):

    . Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.

  • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
  • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
  • Die Gewerbeabmeldung kann auch persönlich oder schriftlich erfolgen.
  • Hinweisen möchten wir auf einen besonderen Service für Gewerbetreibende: Die Gewerbeabmeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentrale Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - abgewickelt werden (siehe Zuständige Stellen).

Rechtsgrundlagen