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Gewerbe ummelden

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn sich der Standort in der Stadtgemeinde Bremen, der Name, oder der Gegenstand Ihres Gewerbes ändert.

  • Basisinformationen

    Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder

    • den Betrieb örtlich innerhalb von Bremen verlegt (neue Adresse) oder
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
    • den Namen ändert (der aktuelle Betreiber ändert seinen Namen durch z.B. Heirat oder bei juristischen Personen Namensänderung im Handelsregister. Kein Betreiberwechsel).

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Die Ummeldung muss von den folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreter:innen vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) von den gesetzlichen Vertretern
    • Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen persönlich haftenden Gesellschafter:innen jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Voraussetzungen

    • Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
  • Ablauf

    Sie können Ihr Gewerbe online, schriftlich oder persönlich ummelden. Bitte nutzen Sie nur eine dieser Möglichkeiten.
    Bitte beachten Sie, dass bei Personengesellschaften eine eigene Gewerbeummeldung für jeden persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich ist.

    Online

    • Nutzen Sie den Online-Dienst „eMeldung“.
    • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Am Ende bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
    • Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie per Post eine Bestätigung der Gewerbeummeldung.
      • Diese enthält auch eine Zahlungsaufforderung für die Gewerbeummeldung.

    Schriftlich

    • Füllen Sie das Formular „Gewerbe-Ummeldung“ aus.
    • Schicken Sie das Formular mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle.
    • Sie erhalten per Post eine Bestätigung der Gewerbeummeldung.
      • Diese enthält auch eine Zahlungsaufforderung für die Gewerbeummeldung.

    Persönlich

    • Für die persönliche Ummeldung vor Ort müssen Sie einen Termin vereinbaren.
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zum Termin.
    • Die Bestätigung über die Gewerbeummeldung erhalten Sie direkt im Anschluss.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Weitere Hinweise

    • Sie können die Gewerbeummeldung auch über den „Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Bremen“ machen. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.
    • Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (des Gewerbetreibenden)und ggf. eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)

      eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend

    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • Bevollmächtigte Person muss sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
      • Ausweisdokument (mindestens als Kopie) der Person, die die Vollmacht ausgestellt hat, muss mitgebracht werden.
    • ausgefülltes Gewerbe-Ummeldeformular

      Bei einem Termin vor Ort nicht nötig

    • ggf. erforderliche Erlaubnisse

      zum Beispiel Gaststättenkonzession

    • ggf. Handwerkskarte von der Handwerkskammer Bremen
      • bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks
      • Gegebenenfalls Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)
    • ggf. Handelsregisterauszug

      Kopie des Handelsregister-Auszugs bei juristischen Personen, Firmen, wenn Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

    • eMeldung
      eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    • Gründungs-Assistent
      Nur ein paar einfache Fragen und gründung:digital findet genau die Anträge, die Sie für Ihr Gründungsvorhaben brauchen. Diese Anträge füllen Sie über gründung:digital online aus und senden sie direkt an die zuständigen Behörden.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    21,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung ummelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)
    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 14.01.2026

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