zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Große Kunststoffabfälle zur Entsorgung abgeben

Sie möchten Ihre großen Kunststoffabfälle zur Entsorgung abgeben? Erfahren Sie hier mehr dazu.

  • Basisinformationen

    Kunststoffabfälle sind Werkstoffe, die aus Polymeren, einem chemischen Stoff bestehen und als Plastikabfälle bekannt sind. Kunststoffe finden sich in fast allen Produkten, wie bspw. Handys, Fahrradreifen, Fischernetze, Gartenstühle, Gießkannen, Waschschüsseln, Abdeckfolie oder Autoteile. Kunststoffabfälle können Sie auf den Recycling-Stationen abgeben.

    Zu den Kunststoffabfällen, die auf den Bremer Recycling-Stationen angenommen werden, zählen bspw. Wäschekorb, Wanne, Gartenmöbel, Blumenkübel.

    Nicht angenommen werden beispielsweise Autoteile aus Kunststoff.

    Voraussetzungen

    • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
    • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
    • Die Kunststoffabfälle stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
  • Ablauf

    • Kunststoffabfälle können Sie auf den Recycling-Stationen abgeben.
    • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen.
    • Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
      • Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
      • Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
      • Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einem Container) angenommen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

      In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

    • Erklärung Abfallherkunft

      Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei hohem Kundenaufkommen kann es zu Wartezeiten auf den Recycling-Stationen kommen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 22.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm