Wer ermittelt den Grundstückswert meiner Immobilie?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. individuelle Gutachten über den Verkehrswert von:

  • unbebauten Grundstücken
  • bebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Erbbaurechten sowie
  • über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Altenteile oder Wohnrechte).

Grundlage der Bewertung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses , in der alle Kaufverträge über Immobilien in Bremen gesammelt und ausgewertet werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer:innen
  • Miteigentümer:innen
  • erbberechtigte Person unter Vorlage des Erbscheins