Verfahren

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.

Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:

  1. Umfangreiche Bestandsaufnahme durch einen Bausachverständigen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  2. Besichtigung des Bewertungsobjekts durch den Gutachterausschuss (3 unabhängige Sachverständige) mit anschließender Beratung des Verkehrswerts

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.