Verfahren

Schiffshygienekontrollen an Bord, Aufklärungsgespräch, Freigaben ausstellen, Kontrolle der Schiffszertifikate; Ausstellung von Zertifikaten, Erlass von Auflagen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Abgabe ausgefüllter Seegesundheitserklärung mindestens 24 Stunden vor Ankunft ist für alle Ankünfte von Schiffen aus Gebieten außerhalb Deutschlands Pflicht.