Verfahren

Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.

Zur Beantragung der SGB XII Leistungen stellen die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste ein Antragsformular bereit. Dieses ist in den Sozialzentren erhältlich und wird in der Regel vom Sachbearbeiter/ von der Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin ausgefüllt.

Für Tage vor der Antragstellung können keine Leistungen bewilligt werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird monatlich als Pauschalleistung im Voraus gezahlt.