Welche Fristen sind zu beachten?

Die Leistung tritt ein, wenn dem zuständigen Sozialzentrum der Bedarf an Hilfe zur Pflege bekannt wird. Dies kann sowohl durch Mitteilung der Heimeinrichtung erfolgen als auch durch den schriftlichen Antragsversand.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

6 Monate

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei